D-ARZT-VERFAHREN FÜR ARBEITSUNFÄLLEDer Unfall- und Handchirurgie an beiden Standorten unseres Klinikums wurde vom Verband der Unfallversicherungsträger (Berufsgenossenschaften) der § 6 Heilbehandlung zuerkannt, d. h. unsere Häuser sind zum Verletztenartenverfahren zugelassen. Der Chefarzt der Klinik für Unfall- und Handchirurgie Zittau ist Herr Dr. med. Holch. Er ist ebenso wie der Leiter des Bereiches Unfallchirurgie am Standort Ebersbach Herr Oberarzt Dr. med. Förster vom Landesverband der gewerblichen Berufsgenossenschaften bestellt, als Durchgangsarzt tätig zu sein. Damit ist es möglich, die besondere Heilbehandlung einzuleiten und durchzuführen. Das heißt, fachärztliche Behandlung einer Unfallverletzung, die wegen der Art oder Schwere besondere unfallmedizinische Qualifikation verlangt.
Verunfallte melden sich bitte in der Notfallaufnahme des jeweiligen Standortes des Klinikums. Die entsprechende Behandlung wird umgehend veranlasst.
Mit dem Chefarzt der Klinik für Unfall- und Handchirurgie Dr. med. Michael Holch und in dessen Vertretung mit den Oberärzten Dr. med. Wolf-Dieter Zeißig und Dr. med. Holger Mattusch in Zittau sowie dem 1. Oberarzt Dr. med. Klaus Förster in Ebersbach stehen den Patienten erfahrene und versierte Spezialisten auf dem Gebiet der Unfallbehandlung jederzeit zur Verfügung.
Die reguläre Sprechstunde des D-Arztes Herrn Chefarzt Dr. med. Michael Holch in Zittau ist täglich in der Zeit von 07.00 Uhr bis 08.00 Uhr.
Die spezielle Unfall-Sprechstunde des 1. Oberarztes mittwochs ab 10.00 Uhr statt.
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