WAHLLEISTUNGENUnabhängig vom Versicherungsstatus bieten wir jedem Patienten folgende Leistungen an:
Möchten Patienten Wahlleistungen in Anspruch nehmen, wird dies über einen gesonderten Vertrag sichergestellt.
Die Rechnungslegung erfolgt an die Patienten persönlich.
Bitte beachten Sie, dass bei Chefarztbehandlung die Wahl nicht auf einzelne liqudationsbe- rechtigte Ärzte des Klinikumes beschränkt werden kann (§ 22Abs. 3 BPflV).
Für Rückfragen stehen die Mitarbeiterinnen der Patientenaufnahme gern zur Verfügung. |
